Persönliche Assistenz in Strobl gesucht!

Persönliche Assistenz in Strobl gesucht!

Die Lebenshilfe Salzburg gGmbH bietet Persönliche Assistenz für Menschen mit Beeinträchtigungen an.

Wir suchen ab sofort für eine in Strobl lebende 63-jährige Rollstuhlfahrerin

2 – 3 Persönliche Assistent*innen im Ausmaß von 7 – 16 Stunden pro Woche.

Was ist Persönliche Assistenz?
Die Assistenznehmer*innen werden zu Hause bei vielen Erfordernissen des Alltags, wie beispielsweise bei der Körperpflege, im Haushalt oder bei der Kommunikation unterstützt. Ebenso kann die Begleitung zu Terminen, das Erledigen von Einkäufen oder Freizeitassistenz Aufgabe von Persönlichen Assistenten sein.

Ziele der Persönlichen Assistenz sind die Stärkung der Selbstbestimmung und unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Beeinträchtigung, nach dem Motto „Ich gestalte mein Leben selbst. Und meine Persönliche Assistenz unterstützt mich dabei.“

Die Assistent*innen sind bei der Lebenshilfe Salzburg angestellt, die Auswahl und die Entscheidung trifft jedoch der Assistenznehmer selbst.


Welche Aufgaben erwarten Sie?
  • Sie unterstützen die Auftraggeberin abwechselnd mit Ihren Kolleginnen jeweils Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 10:00 bis 18:00 Uhr, im Sommer werden die Dienste nach Bedarf der Auftraggeberin geteilt, enden aber spätestens um 21:00 Uhr.
  • Unterstützung bei der Körperpflege in sehr geringem Ausmaß (Unterstützung beim Haare waschen oder Duschen).
  • Die Auftraggeberin verfügt über einen Kleinbus, mit dem die Assistent*innen regelmäßig Fahrten gemeinsam mit der Auftraggeberin durchführen, z.B. zu Therapien u.ä.

Sie bringen mit:
  • Führerschein B und die Bereitschaft mit einem Kleinbus zu fahren.
  • Bereitschaft zur Unterstützung bei der Körperpflege im beschriebenen Ausmaß.
  • Die Auftraggeberin interessiert sich für Heilkräuter und Malerei, eventuelle gemeinsame Interessen sind ein Bonus aber keine Anstellungsvoraussetzung.
  • Respekt vor dem Privatleben und der Intimsphäre der Auftraggeberin.
  • Eine persönliche Eignung – insbesondere im Hinblick auf die Haltung zu den Prinzipien der Selbstbestimmung – ist Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit.
  • Es ist keine spezifische Berufsausbildung erforderlich. die Bereitschaft an Schulungsmaßnahmen teilzunehmen wird vorausgesetzt.
Das nach SWÖ-KV gebührende Mindestgehalt in Verwendungsgruppe 4 auf Basis Vollzeit (37 h/Woche) beträgt Euro 2.140,70 brutto monatlich, plus Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsdienste. Das tatsächliche Entgelt ist abhängig von anrechenbaren Vordienstzeiten.

Wir freuen uns über Ihre Bewerbung!


Senden Sie uns Lebenslauf und Bewerbungsschreiben an: (Lebenshilfe Salzburg, Personalabteilung, Nonntaler Hauptstraße 55, 5020 Salzburg)
oder bewerben Sie sich direkt online auf der Seite der Lebenshilfe Salzburg.

Quelle: Lebenshilfe Salzburg

Veröffentlicht am 17.05.2023